Podologische sektorale Heilpraktik
Podologische sektorale Heilpraktik
Der sektorale Heilpraktiker für Podologie darf, im Gegensatz zum Podologen, die Heilkunde nach HeilprG §1 beschränkt auf das Gebiet der Podologie ausüben. Das bedeutet, er darf selbstständig und ohne Verordnung eines bestallten Arztes diagnostizieren, therapieren und frei verkäufliche Medikamente rezeptieren. Ein normaler Podologe hat dazu nicht die Erlaubnis.
Durch diesen wichtigen Unterschied hat der sektorale Heilpraktiker für Podologie die Möglichkeit, im Vergleich zum Podologen, eigenständig und ohne ärztliche Weisung, seinen Patienten ein umfassendes Behandlungsangebot rund um die Fußgesundheit anzubieten. Er ist durch sein erweitertes medizinisches Hintergrundwissen auch in der Lage, gesamtheitliche Diagnosen zu stellen und in der Folge, soweit dies im Gebiet der Podologie liegt, zu therapieren.
Diese Leistungen werden privat in Rechnung gestellt und nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Bei privat versicherten Patienten ist die Kostenübernahme möglich.
Frau Santifaller praktiziert seit einigen Jahren als sektorale Heilpraktikerin für Podologie, darüber hinaus verfügt Sie über eine spezielle Weiterbildung als Podologin DDG sowie die Qualifikation als Wundexperte ICW.